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Hartstein-, Asphalt- und Betonwerk Kirchheimbolanden GmbH, Kirchheimbolanden (HRB 11028) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Eisensteiner Kopf
67292 Kirchheimbolanden
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 11028
Amtsgericht: Kaiserslautern
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Hartstein-, Asphalt- und Betonwerk Kirchheimbolanden GmbH aus Kirchheimbolanden war im Handelsregister Kaiserslautern unter der Nummer HRB 11028 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Hartstein-, Asphalt- und Betonwerk Kirchheimbolanden GmbH ihren Standort nicht geändert. Die Hartstein-, Asphalt- und Betonwerk Kirchheimbolanden GmbH wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 08.05.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 26.09.2008
Löschung

Hartstein-, Asphalt- und Betonwerk Kirchheimbolanden GmbH, Kirchheimbolanden (Eisensteiner Kopf 000, 67292 Kirchheimbolanden). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Werhahn & Nauen OHG mit Sitz in Neuss am 21.08.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.

Calendar 15.08.2008
Veränderung

Hartstein-, Asphalt- und Betonwerk Kirchheimbolanden GmbH, Kirchheimbolanden (Eisensteiner Kopf 000, 67292 Kirchheimbolanden). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.07.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.07.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 10.07.2008 mit der Werhahn & Nauen OHG mit Sitz in Neuss (Amtsgericht Neuss, HRA 2130) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

26.09.2008
Registervorgang

Löschung 08.09.2008