HRB 209139: Hartwig Meyer`s Elektroservice GmbH, Betzendorf, Dohrnkamp 4 a, 21386 Betzendorf. Die Gesellschafterversammlung vom 17.08.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Gesellschafter, Stammkapital) beschlossen. Nicht mehr Geschäftsführer: Meyer, Hartwig, Betzendorf, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Harder, Finn, Lüneburg, * ‒.‒.‒‒; Krause, Juri, Lüneburg, * ‒.‒.‒‒; Rogalla, Mathias, Salzwedel, * ‒.‒.‒‒; Wallasch, Alexander, Betzendorf, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Rogalla, Mathias, Salzwedel, * ‒.‒.‒‒.
HRB 209139: Hartwig Meyer`s Elektroservice GmbH, Betzendorf, Dohrnkamp 4 a, 21386 Betzendorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.08.2020. Geschäftsanschrift: Dohrnkamp 4 a, 21386 Betzendorf. Gegenstand: Ausführungen von Elektroarbeiten jeglicher Art sowie der Handel mit Elektrogeräten und Elektrozubehör. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Meyer, Hartwig, Betzendorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Rogalla, Mathias, Salzwedel, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Ausgliederung eines Vermögensteiles (Elektrohandwerksbetrieb) der Hartwig Meyer´s Elektroservice GmbH mit Sitz in Betzendorf (Amtsgericht Lüneburg HRB 200323 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 26.08.2020 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.