Harzer Wald- und Heideimkerei GmbH, St. Andreasberg/Harz, (Schwalbenherd 10, 37444 St. Andreasberg).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Lamping Verwaltungsgesellschaft mbH am 27.10.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Harzer Wald- und Heideimkerei GmbH, St. Andreasberg/Harz, (Schwalbenherd 10, 37444 St. Andreasberg).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.07.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Lamping Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Visbek (AG Oldenburg HRB 110335) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Harzer Wald- und Heideimkerei GmbH, St. Andreasberg/Harz (Schwalbenherd 10, 37444 St. Andreasberg). Aufgehoben: Zweigniederlassung unter gleicher Firma in Vierden (Amtsgericht Tostedt HRB 120275).