HRB 351589: Hasso Plattner Förderstiftung, gemeinnützige GmbH, Schriesheim, Röschbacher Hof 2, 69198 Schriesheim. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 08.12.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 08.12.2016 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "SPAC gGmbH", Schriesheim (Amtsgericht Mannheim HRB 719891) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 351589: Hasso Plattner Förderstiftung, gemeinnützige GmbH, Schriesheim, Röschbacher Hof 2, 69198 Schriesheim. Die Gesellschafterversammlung vom 11.08.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 13 (Verwendung des Vermögens bei Auflösung der Gesellschaft oder Wegfall des bisherigen Gesellschaftszwecks) beschlossen.
HRB 351589: Hasso Plattner Förderstiftung, gemeinnützige GmbH, Walldorf, Max-Planck-Str. 8, 69190 Walldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 25.05.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Sitz), § 3 (Geselslchaftszweck), § 10 (Verfügung über Geschäftsanteile) und § 12 (Verwendung des Vermögens bei Auflösung der Gesellschaft oder Wegfall des bisherigen Gesellschaftszwecks), sowie die Umnummerierung der darauffolgenden Paragraphen beschlossen. Sitz verlegt; nun: Schriesheim. Neue Geschäftsanschrift: Röschbacher Hof 2, 69198 Schriesheim. Gegenstand geändert; nun: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO).Zweck der Gesellschaft ist insbesondere die Förderung von Wissenschaft und Forschung; die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten und von Tierseuchen; die Förderung der Jugend- und Altenhilfe; die Förderung von Kunst und Kultur; die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege; die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes; die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten; die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens; die Förderung des Tierschutzes; die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit; die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern; die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie; die Förderung der Kriminalprävention; die Förderung des Sports; die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde; Die Gesellschaft wird sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Sie kann ihre Zwecke auch dadurch verwirklichen, dass sie ihre Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigte Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken zuwendet (§ 58 Nr. 2 AO). Daneben kann die Gesellschaft auch als Förderkörperschaft Mittel für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts beschaffen; die Beschaffung von Mitteln für eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist ( § 58 Nr. 1 AO). Der Gesellschaft steht es frei, durch nur einen Teil der aufgezählten Maßnahmen ihrem Zweck nachzukommen. Vermögensumschichtungen sind zulässig. Zustiftungen sind zulässig. Die Förderung politischer Zwecke, insbesondere die Beeinflussung der politischen Meinungsbildung und die Förderung politischer Parteien, ist nicht zulässig. Die Tätigkeit der Gesellschaft darf insbesondere nicht in der Verbreitung von politischer Propaganda oder in anderweitigen Versuchen zur Beeinflussung der Gesetzgebung bestehen.
HRB 351589: Hasso Plattner Förderstiftung, gemeinnützige GmbH, Walldorf, Max-Planck-Str. 8, 69190 Walldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 08.12.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 (Gesellschafterversammlung) und § 9 (Beirat) beschlossen. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Westphal, Rouven, Potsdam, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Prof. Dr. h.c. Plattner, Hasso, Schriesheim-Altenbach, * ‒.‒.‒‒.
Hasso Plattner Förderstiftung, gemeinnützige GmbH, Walldorf, Max-Planck-Str. 8, 69190 Walldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 05.11.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Zweck), § 5 (Aufstellung des Jahresabschlusses) und § 13 (Bekanntmachungen) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: 1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). 2) Zweck der Gesellschaft ist insbesondere a) die Förderung von Wissenschaft und Forschung; b) die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten und von Tierseuchen; c) die Förderung der Jugend- und Altenhilfe; d) die Förderung von Kunst und Kultur; e) die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege; f) die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; g) die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes; h) die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten; i) die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens; j) die Förderung des Tierschutzes; k) die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit; l) die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern; m) die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie; n) die Förderung der Kriminalprävention; o) die Förderung des Sports; p) die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde; q) die Förderung mildtätiger und kirchlicher Zwecke im Sinne der §§ 53 und 54 AO. 3) Der Gesellschaft steht es frei, durch nur einen Teil der aufgezählten Maßnahmen ihrem Zweck nachzukommen. 4) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke weder ihre eingezahlten Kapitalanteile noch den gemeinen Wert ihrter geleisteten Sacheinlagen zurück (keine Rückgewähr von Vermögen). Die Gesellschaft kann ihre Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten deutschen Körperschaft oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts oder ausländischen Körperschaft zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken zuwenden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 5) Das der Gesellschaft zugewendete Vermögen ist im Interesse des langfristigen Bestandes der Gesellschaft grundsätzlich ungeschmälert in seinem Bestand zu erhalten. 6) Vermögensumschichtungen sind zulässig. 7) Zustiftungen sind zulässig. 8) Die Förderung politischer Zwecke, insbesondere die Beeinflussung der politischen Meinungsbildung und die Förderung politischer Parteien, ist nicht zulässig. Die Tätigkeit der Gesellschaft darf insbesondere nicht in der Verbreitung von politischer Propaganda oder in anderweitigen Versuchen zur Beeinflussung der Gesetzgebung bestehen.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen