Hatra Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Münster, Egbert-Snoek-Str. 1, 48155 Münster. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Central-Import Münster GmbH am 15.10.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Hatra Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Münster, Egbert-Snoek-Str. 1, 48155 Münster. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.08.2012 mit der Central-Import Münster GmbH mit Sitz in Münster (Amtsgericht Münster HRB 1668) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Hatra Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Münster (Albersloher Weg 194, 48155 Münster). Die Gesellschafterversammlung vom 13.03.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen.