Hattingen hilft! e. V., Hattingen (An der Hesselbecke 8, 45527 Hattingen). Die Verschmelzung ist im Register des neu gegründeten Kindergarten Linden, Schul- und Dorfentwicklung in Gambia e.V., Bochum (Amtsgericht Bochum, VR 4388) am 09.11.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Hattingen hilft! e. V., Hattingen ( Hattingen). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.05.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 09.05.2011 und der Mitgliederversammlung des weiteren übertragenden Rechtsträgers vom 09.05.2011 mit dem Verein Kindergarten "Linden" in Gambia - Partner für Afrika e.V. mit Sitz in Bochum (Amtsgericht Bochum, VR 3214) zu dem dadurch neu gegründeten Verein Kindergarten Linden, Schul- und Dorfentwicklung in Gambia e.V. mit Sitz in Bochum verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des neuen Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger, deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.