HRB 94063: Haubrich GmbH, Düsseldorf, Mündelheimer Weg 40, 40472 Düsseldorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Haubrich, Hartmut, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒.
HRB 94063: Haubrich GmbH, Düsseldorf, Mündelheimer Weg 40, 40472 Düsseldorf. Der Gesellschaftsvertrag ist durch Gesellschafterbeschluss vom 25.08.2021 geändert worden, ohne dass einzutragende Angaben betroffen sind.
HRA 1560: Haubrich Zentrale GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Mündelheimer Weg 40, 40472 Düsseldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 19.06.2021 hat die Umwandlung im Wege des Formwechsels in die Haubrich GmbH beschlossen. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 94063) am 29.06.2021 wirksam geworden.
HRB 94063: Haubrich GmbH, Düsseldorf, Mündelheimer Weg 40, 40472 Düsseldorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.06.2021. Geschäftsanschrift: Mündelheimer Weg 40, 40472 Düsseldorf. Gegenstand: Der Erwerb, die Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie der Erwerb, die Verwaltung und Veräußerung von Grundbesitz. Stammkapital: 10.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Haubrich, Hartmut, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒; Haubrich, Michael, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒; Marmetschke, Volker, Mönchengladbach, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Wigger, Ralf, Neuss, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Haubrich Zentrale GmbH & Co. KG mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRA 1560) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 19.06.2021. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.