Haubrok Investor Relations GmbH, Düsseldorf, Kaistraße 16, 40221 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist in die Rechtsform einer Kommanditgesellschaft (AG Düsseldorf HRA 21132) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Haubrok Investor Relations GmbH, Düsseldorf, Kaistraße 16, 40221 Düsseldorf.Geschäftsanschrift: Kaistraße 16, 40221 Düsseldorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Kempkes, Michael, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Müller, Michael, Willich, * ‒.‒.‒‒; Werneke, Michael, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒.
Haubrok Corporate Finance GmbH, Düsseldorf (Kaistraße 8, 40221 Düsseldorf). Die Gesellschafterversammlung vom 12.07.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1 Abs. 1.1 und damit der Firma beschlossen. Neue Firma: Haubrok Investor Relations GmbH.
Haubrok Corporate Finance GmbH, Düsseldorf (Kaistraße 8, 40221 Düsseldorf). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.07.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.07.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 12.07.2006 mit der Haubrok Investor Relations GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 38886) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Haubrok Corporate Finance GmbH, Düsseldorf (Kaistraße 8, 40221 Düsseldorf). Die Gesellschafterversammlung vom 07.07.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 50,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Haubrok Investor Relations GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 38886) beschlossen. 25.050,00 EUR.
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