HRB 119896: Hauck & Aufhäuser Innovative Capital Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main, Kaiserstraße 24, 60311 Frankfurt am Main. Durch eine Änderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates zum Handelsregister eingereicht worden.
HRB 119896: Hauck & Aufhäuser Innovative Capital Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main, Kaiserstraße 24, 60311 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 18.07.2022 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
HRB 119896: Hauck & Aufhäuser Innovative Capital GmbH, Frankfurt am Main, Kaiserstraße 24, 60311 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 22.02.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Neue Firma: Hauck & Aufhäuser Innovative Capital Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH. Prokura erloschen: Rüffert, Christian, Altenstadt, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Hoffmann, Sascha, Erlensee, * ‒.‒.‒‒; Kohnke, Aljana, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒.
HRB 119896: Hauck & Aufhäuser Innovative Capital GmbH, Frankfurt am Main, Kaiserstraße 24, 60311 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 20.01.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. (1) ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen und EU-Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). (2) Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: a) Geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß § 285 ff. KAGB, die jeweils gemäß ihren Anlagebedingungen in die folgenden Vermögensgegenstände investieren dürfen: aa) Kryptowerte im Sinne von § 1 Abs. 11 Satz 4 KWG zu Anlagezwecken, wenn deren Verkehrswert ermittelt werden kann, bb) Kryptowertpapiere nach § 2 Abs. 1 eWpG, cc) Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, dd) Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, ee) Bankguthaben gemäß § 195 KAGB. b) Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: aa) Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände.bb) Folgende, in § 284 Abs. 2 KAGB genannte Vermögensgegenstände: 1) Wertpapiere im Sinne der § 284 Abs. 2 Nr. 2 a) KAGB, 2) Geldmarktinstrumente im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 b) KAGB, 3) Derivate im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 c) KAGB, 4) Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen sowie an entsprechenden offenen EU- oder ausländischen Investmentvermögen im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 g) KAGB, 5) Edelmetalle, unverbriefte Darlehensforderungen und Unternehmensbeteiligungen, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 i) KAGB, 6) Kryptowerte im Sinne von § 1 Abs. 11 Satz 4 KWG zu Anlagezwecken, wenn deren Verkehrswert ermittelt werden kann im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 j) KAGB.cc) Kryptowertpapiere nach § 2 Abs. 1 eWpG c) Allgemeine offenen inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB - unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB - welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: aa) Folgende in § 284 Abs. 2 KAGB genannte Vermögensgegenstände: 1) Wertpapiere im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 a) KAGB,2) Geldmarktinstrumente im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 b) KAGB, 3) Derivate im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 c) KAGB, 4) Bankguthaben im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 d) KAGB, 5) Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen sowie an entsprechenden offenen EU- oder ausländischen Investmentvermögen im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 g) KAGB, 6) Edelmetalle, unverbriefte Darlehensforderungen und Unternehmensbeteiligungen, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligung ermittelt werden kann im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 i) KAGB, 7) Kryptowerte im Sinne von § 1 Abs. 11 Satz 4 KWG zu Anlagezwecken, wenn deren Verkehrswert ermittelt werden kann im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 j) KAGB. bb) Kryptowertpapiere nach § 2 Abs. 1 eWpG (3) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-AIF, die mit den oben genannten inländischen Investmentvermögen vergleichbar sind.(4) Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. (5) Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art neu errichten, sowie bestehende erwerben oder sich an solchen Unternehmen beteiligen und zwar auch als persönlich haftende Gesellschafterin. Die Gesellschaft darf im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten.
HRB 119896: Hauck & Aufhäuser Innovative Capital GmbH, Frankfurt am Main, Kaiserstraße 24, 60311 Frankfurt am Main. Mit der Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank AG (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 108617) als herrschendem Unternehmen ist am 01.09.2021 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2021 zugestimmt. Wegen des weiteren Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
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