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Haufe & Häntzschel Bau- und Brennstoffe GmbH, Stolpen (HRB 5430)

Firmendaten

Anschrift
Bahnhofstr. 33
01833 Stolpen
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 5430
Amtsgericht: Dresden
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Haufe & Häntzschel Bau- und Brennstoffe GmbH aus Stolpen ist im Handelsregister Dresden unter der Nummer HRB 5430 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Haufe & Häntzschel Bau- und Brennstoffe GmbH ihren Standort nicht geändert. Die Haufe & Häntzschel Bau- und Brennstoffe GmbH weist zur Zeit 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Registermeldungen 1

Calendar 16.08.2007
Veränderung

Haufe & Häntzschel Bau- und Brennstoffe GmbH, Stolpen (Bahnhofstr. 33, 01833 Stolpen). Die Gesellschaft hat im Wege der Aufspaltung zur Neugründung ihr Vermögen als Ganzes gemäß Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 18.07.2007 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung und der jeweiligen Gesellschafterversammlungen der übernehmenden Rechtsträger vom selben Tag auf die Bauklotz Haufe & Häntzschel GmbH mit Sitz in Neustadt und Baustoffcenter Haufe & Häntzschel GmbH mit Sitz in Stolpen übertragen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.