Haupt Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH, Bockhorn, Biberdamm 19, 26345 Bockhorn. Kapital von Amts wegen berichtigt, nun: 35.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.08.2012 mit der Haupt Verwaltungs- und Beteiligungs III GmbH mit Sitz in Bockhorn (Amtsgericht Oldenburg HRB 207019) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Haupt Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH, Bockhorn, Biberdamm 19, 26345 Bockhorn. Die Gesellschafterversammlung vom 16.08.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Haupt Verwaltungs- und Beteiligungs III GmbH (Amtsgericht Oldenburg HRB 207019) beschlossen. Stammkapital nun: EUR 35.000,00.
Haupt Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH, Bockhorn, Biberdamm 19, 26345 Bockhorn. Die Gesellschafterversammlung vom 16.08.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Haupt Verwaltungs- und Beteiligungs II GmbH (Amtsgericht Oldenburg HRB 206378) beschlossen. Stammkapital nun: 30.000,00 EUR.
Haupt Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH, Bockhorn, Biberdamm 19, 26345 Bockhorn. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.08.2012 mit der Haupt Verwaltungs- und Beteiligungs II GmbH mit Sitz in Bockhorn (Amtsgericht Oldenburg HRB 206378) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Haupt Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH, Bockhorn, Biberdamm 19, 26345 Bockhorn.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.12.2009. Geschäftsanschrift: Biberdamm 19, 26345 Bockhorn. Gegenstand: Verwaltung eigenen Vermögens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Haupt, Michael, Bockhorn, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.