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Hauptverband der Deutschen Schuhindustrie e.V., Offenbach (VR 2540)

Firmendaten

Anschrift
Waldstr. 44
63065 Offenbach
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: VR 2540
Amtsgericht: Bonn
Rechtsform: eV
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Hauptverband der Deutschen Schuhindustrie e.V. aus Offenbach ist im Handelsregister Bonn unter der Nummer VR 2540 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Hauptverband der Deutschen Schuhindustrie e.V. ihren Standort nicht geändert. Die Hauptverband der Deutschen Schuhindustrie e.V. weist zur Zeit 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Registermeldungen 3

Calendar 21.09.2009
Veränderung

Hauptverband der Deutschen Schuhindustrie e.V., Bonn, (Waldstr.44, 63065 Offenbach).Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.02.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 21.10.2008 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.10.2008 mit dem Vereinigte Landesverbände der Schuhindustrie e.V. mit Sitz in Frankfurt a.M. (Amtsgericht Frankfurt a. M., VR 7206) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 21.09.2009
Veränderung

Hauptverband der Deutschen Schuhindustrie e.V., Bonn, (Waldstr.44, 63065 Offenbach).Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.02.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 21.10.2008 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.11.2008 mit dem Verband der Schuhindustrie in Rheinland-Pfalz e.V. mit Sitz in Pirmasens (Amtsgericht Zweibrücken, VR 20303) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 21.09.2009
Veränderung

Hauptverband der Deutschen Schuhindustrie e.V., Bonn, (Waldstr.44, 63065 Offenbach).Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.02.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 21.10.2008 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.11.2008 mit dem Vereinigung der Bayerischen Schuhfabriken e.V. mit Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg, VR 732) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.