Haus, Wohnungs- und Grundeigentümerverein, Dissen a. T.W., (Am Kirchplatz 12, 49201 Dissen).Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers (AG Osnabrück VR 200418) am 13.11.2008 wirksam geworden.
Haus, Wohnungs- und Grundeigentümerverein, Dissen a. T.W. (Am Kirchplatz 12, 49201 Dissen). Der Verein ist nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.06.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Mitgliederversammlung vom 28.07.2008 und der Mitgliederversammlung des weiteren übertragenden Rechtsträgers vom 28.07.2008 mit dem Haus & Grund e.V. mit Sitz in Hilter (AG Osnabrück VR 110157) als übertragende Rechtsträger zu dem dadurch neu gegründeten Haus und Grund Hilter/Dissen/Bad Rothenfelde e.V. mit Sitz in Hilter verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des neuen Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.