HRB 13052: Haus Broich Vermögensverwaltungs-GmbH, Willich, Bahnstraße 33, 47877 Willich. Bestellt als Geschäftsführer: Albrecht, Matthias, Willich, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 13052: Haus Broich Vermögensverwaltungs-GmbH, Willich, Bahnstraße 37, 47877 Willich. Änderung zur Geschäftsanschrift: Bahnstraße 33, 47877 Willich.
Haus Broich Vermögensverwaltungs-GmbH, Willich, Bahnstraße 37, 47877 Willich. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Bahnstraße 37, 47877 Willich. die Vermietung und die Verwaltung des Geschäfts- und Mehrfamilienhauses "Haus Broich" Hausbroicher Straße 222 in 47877 Willich-Anrath der Erwerb, der Umbau, die Vermietung und die Verwaltung von weiteren Grundstücken. 72.900,00 EUR. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einzelnen oder mehreren Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Becker-Grope, Renate, Duisburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Haus Broich OHG, Willich (AG Krefeld, HRA 5924) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 09.07.2010. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.