Haus Elisabeth Caritas Dillenburg e.V., Dillenburg (Rolfesstraße 30-40, 35683 Dillenburg). Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Wetzlar, HRB 6108) am 18.02.2011 wirksam geworden.
Haus Elisabeth Caritas Dillenburg e.V., Dillenburg (Rolfesstraße 30-40, 35683 Dillenburg). Der Verein ist nach Maßgabe des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 22.12.2010 im Wege des Formwechsels in die Haus Elisabeth Caritas Dillenburg gemeinnützige GmbH mit dem Sitz in Dillenburg (Amtsgericht Wetzlar) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.