HRA 202924: Haus Hasch Bremen GmbH & Co. KG, Oyten, Allerstraße 226, 28876 Oyten. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Alloheim Senioren-Residenzen Sechste GmbH, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 75506). Die Firma ist erloschen.
HRA 202924: Haus Hasch Bremen GmbH & Co. KG, Oyten, Bischofsweg 21-25, 28876 Oyten. Geschäftsanschrift: Allerstraße 226, 28876 Oyten. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Seniorenpflegeheim Haus Hasch GmbH, Oyten (Amtsgericht Walsrode HRB 121346). Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Alloheim Senioren-Residenzen Sechste GmbH, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 75506), einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRA 202924:Haus Hasch Bremen GmbH & Co. KG, Oyten, Bischofsweg 21-25, 28876 Oyten.(Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Pflegeeinrichtungen und gleichartiger Einrichtungen sowie alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Maßnahmen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Bischofsweg 21-25, 28876 Oyten. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Seniorenpflegeheim Haus Hasch GmbH, Oyten (Amtsgericht Walsrode HRB 121346), vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles (Teilbetrieb Bremen) der Seniorenpflegeheim Haus Hasch Oyten Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG mit Sitz in Oyten (Amtsgericht Walsrode HRA 120789) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 10.08.2015 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafter vom 10.08.2015. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 25.08.2015 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.