HRA 78988: Haus Kuffler GmbH & Co. KG, München, Residenzstraße 12, 80333 München. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Haus Kuffler Verwaltungs GmbH, München (Amtsgericht München HRB 139857), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: Kuffler, Roland, Grünwald, * ‒.‒.‒‒.
Haus Kuffler GmbH & Co. KG, München, Residenzstraße 12, 80333 München. Die Kuffler Hotels Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 140472) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2012 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Haus Kuffler GmbH & Co. KG, München, Residenzstraße 12, 80333 München. Die Kuffler Hotels GmbH & Co. KG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRA 79364) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2012 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Haus Kuffler GmbH & Co. KG, München, Residenzstraße 12, 80333 München. Die Kuffler + Peter Mangostin City Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 158661) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2012 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Haus Kuffler GmbH & Co. KG, München, (Residenzstraße 12, 80333 München).Die Kuffler T2 GmbH & Co.KG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRA 81157) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2009 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.