HRB 14357: Haus MANDALA gGmbH, Rostock, Stephan-Jantzen-Ring 32, 18106 Rostock. Die Gesellschafterversammlung vom 25.02.2021 hat eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages und dabei unter anderem die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und § 2 (Gegenstand) beschlossen. Neue Firma: Haus MANDALA GmbH. Neuer Unternehemensgegenstand: Zweck der Gesellschaft ist die Verwaltung eigenen Grundbesitzes sowie die Vermietung des Grundbesitzes an Mieter, deren Unternehmenszweck die Förderung der Jugend- und Altenhilfe sowie anderer sozialer und gemeinnütziger Projekte ist.
HRB 14357: Haus MANDALA gGmbH, Rostock, Stephan-Jantzen-Ring 32, 18106 Rostock. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.08.2018 mit Änderung vom 26.10.2018. Geschäftsanschrift: Stephan-Jantzen-Ring 32, 18106 Rostock. Gegenstand: Die Förderung der Jugend- und Altenhilfe. Zur Verwirklichung dieses Zwecks ist Gegenstand des Unternehmens: - die Unterhaltung und Betreibung des Objektes Haus Mandala im Stadtteil RostockSchmarl, insbesondere im Bereich der Kinder und Altenbetreuung, der dort ansässigen Kindertagesstätte und der Einrichtung des Betreuten Wohnens. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i.S.d. Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Stammkapital: 25.020,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Wachtel, Heidemarie, Rostock, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Mandala e.V., Rostock (Amtsgericht Rostock, VR 1776) nach Maßgabe des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 27.08.2018 und vom 26.10.2018. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.