HRB 15251: Haus Mindener Straße 8 Herford gGmbH, Herford, Mindener Straße 8, 32049 Herford. Bestellt als Geschäftsführer: Rolle, Günter, Hüllhorst, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Laffontien, Silke, Herford, * ‒.‒.‒‒.
HRB 15251: Haus Mindener Straße 8 Herford gGmbH, Herford, Mindener Straße 8, 32049 Herford. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.09.2015. Geschäftsanschrift: Mindener Straße 8, 32049 Herford. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstige Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe. Der Satzungszweck wird verwirktlicht insbesondere durch den Gegenstand des Unternehmens, Träger des Kinder- und Jugendhauses in Herford, Mindener Straße 8, für die außerschulische pädagogische Langzeitbetreuung von Kindern zu sein. Zielgruppe sind insbesondere Kinder, deren Eltern durch berufliche oder andere Umstände an einer tatsächlichen und dem Wohl der Kinder entsprechenden Betreuung gehindert sind. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Laffontien, Silke, Herford, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Haus Mindener Straße 8 Herford e.V., Herford (Amtsgericht Bad Oeynhausen VR 21313) nach Maßgabe des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 18.09.2015. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.