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c)
(1) Sie verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige und mildtätige
Zwecke im Sinne des
Abschnitts ,,Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung (AO).
(2) Die von der Gesellschaft betriebenen
Einrichtungen stehen allen Menschen ohne
Rücksicht auf
ihre Rasse, Nationalität und ihren Glauben
offen.
(3) Zwecke der Gesellschaft sind die
Förderung
(a) desWohlfahrtswesens,
(b) die Unterstützung i.S. des § 53 AO
hilfebedürftiger Menschen,
(c) der öffentlichen Gesundheitspflege,
(d) der Hilfe für Menschen mit Behinderung,
(e) der Altenhilfe.
(4) Die Gesellschaft verfolgt ihre Zwecke
durch
(a) das Halten und Verwalten von
Beteiligungen an wegen Gemeinnützigkeit
und/oder Mildtätigkeit
steuerbegünstigten Kapitalgesellschaften,
die mindestens einen Satzungszweck
verfolgen, der zugleich Satzungszweck der
Gesellschaft nach Absatz 3 ist,
(b) die Förderung der ganzheitlichen
Betreuung bzw. Versorgung von
pflegebedürftigen/behinderten
Menschen durch bzw. in
Einrichtungen/Diensten, die von der
Gesellschaft, einem
ihrer Gesellschafter oder von
Gesellschaften, an denen die Gesellschaft
und/oder
einer ihrer Gesellschafter und/oder die
Julius Axenfeld Stiftung und/oder der
Förderverein
für soziale Arbeit, Bonn e.V. unmittelbar
und/oder mittelbar beteiligt ist/sind,
betrieben
werden,
(c) die Zuwendung von Geld- und
Sachmitteln, die unentgeltliche oder
verbilligte Erbringung
von Dienstleistungen sowie die
unentgeltliche oder verbilligte
Nutzungsüberlassung von
Sachen, Rechten und Kapital an andere
wegen Gemeinnützigkeit und/oder
Mildtätigkeit
steuerbegünstigte Körperschaften, die
mindestens einen Satzungszweck
verfolgen, der
zugleich Satzungszweck der Gesellschaft
nach Absatz 3 ist, insbesondere an ihre
Gesellschafter
sowie an Kapitalgesellschaften, an denen
die Gesellschaft und/oder einer ihrer
Gesellschafter und/oder die Julius Axenfeld
Stiftung und/oder der Förderverein für
soziale
Arbeit, Bonn e.V. unmittelbar und/oder
mittelbar beteiligt sind (Fördertätigkeit i.S.
des §
58 Nr. 1AO),
(d) das planmäßige Zusammenwirken i.S.
des § 57 Abs. 3 AO mit
- der Julius Axenfeld Stiftung, Bonn,
- dem Förderverein für soziale Arbeit, Bonn
e.V., Bonn, sowie
- allen Kapitalgesellschaften, an denen die
Gesellschaft, einer ihrer Gesellschafter,
die Julius Axenfeld Stiftung und/oder der
Förderverein für soziale Arbeit, Bonn e.V.
unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist/sind,
sofern der jeweilige Kooperationspartner
wegen Gemeinnützigkeit und/oder
Mildtätigkeit
steuerbegünstigt ist und mindestens einen
Satzungszweck verfolgt, der zugleich
Satzungszweck
der Gesellschaft nach Absatz 3 ist, durch
das Erbringen und/oder Beziehen
1. unentgeltlicher oder entgeltlicher
Versorgungsleistungen (z.B. Wärme und
Energie),
unentgeltlicher oder entgeltlicher
Dienstleistungen, insbesondere in den
Bereichen
Unternehmensberatung,
Unternehmenskommunikation und
Unternehmensführung,
technische und kaufmännische
Liegenschaftsbewirtschaftung (z.B.
Reinigungs-, Hausmeister-, Sicherheits-
und Servicedienst), Finanz- und
Rechnungswesen
einschließlich Controlling, Personalwesen
(z.B. Personalgewinnung, Vertragswesen,
Lohn- und Gehaltsabrechnung), Recht und
Steuern, lT-lnfrastruktur
und Fuhrparkmanagement sowie
2. unentgeltlicher oder entgeltlicher
Nutzungsüberlassung von Sachen,
Rechten und
Kapital.
Zur Erfüllung ihrer operativen Tätigkeiten
kann die Gesellschaft Hilfspersonen i.S.
des § 57 Abs.
1 Satz 2 AO einsetzen. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 06.11.2024 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Evangelischer
Charakter der Gesellschaft, Gemeinwohlorientierung) und in §
3 (Zwecke der Gesellschaft, Gegenstand des Unternehmens,
Gemeinnützigkeit und Mildtätigkeit) und damit die Änderung
des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Der
Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt neu gefasst. |
a)
11.12.2024
Schütte-Müller |