HRA 7608: Haus am Wiehen GmbH & Co. KG, Rödinghausen, Auf der Horst 1, 32289 Rödinghausen. Einzelprokura: Loos-Vogt, Franziska, Bad Essen, * ‒.‒.‒‒.
Haus am Wiehen GmbH & Co. KG, Rödinghausen, Auf der Horst 1, 32289 Rödinghausen. Einzelprokura erteilt: Dick, Matthias, Bünde, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Müsch, Renate, Melle, * ‒.‒.‒‒.
Haus am Wiehen GmbH & Co. KG, Rödinghausen, Auf der Horst 1, 32289 Rödinghausen.(Der Erwerb und der Betrieb von Seniorenresidenzen, Pflegeheimen und Einrichtungen des betreuten Wohnens sowie sonstige Einrichtungen des Gesundheitswesens, ferner die Erbringung von Dienstleistungen für andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Branchen. Geschäfte, die einer besonderen behördlichen Erlaubnis bedürfen (beispielsweise einer solchen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) sind nicht Gegenstand der Gesellschaft. Zum Gegenstand der Gesellschaft gehört ferner die Verwaltung eigenen Vermögens sowie der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen aller Art sowie deren Zusammenfassung unter einheitlicher Leitung.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Auf der Horst 1, 32289 Rödinghausen. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Haus am Wiehen Management GmbH, Rödinghausen (Bad Oeynhausen HRB 11598). Einzelprokura: Müsch, Renate, Melle, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Haus am Wiehen GmbH, Rödinghausen (AG Bad Oeynhausen - HRB 7268) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 07.08.2009. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.