HRB 30065 HB: Haus der Blinden gemeinnützige GmbH, Bremen, Am Hahnenkamp 6c, 28325 Bremen. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.05.2015 ist die Geschäftsführung und Vertretung und entsprechend der Gesellschaftsvertrag in § 11 geändert worden. Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 17.04.2015 einen Teil des Vermögens des Blinden-und Sehbehindertenvereins Bremen e.V. übernommen. Bei dem übertragenden Vermögen handelt es sich um die sämtlichen mit dem Betrieb des Senioren-und Pflegeheims "Haus der Blinden" des Vereins auf dem Grundstück unter der Adresse Am Hahnekamp 6c, 28325 Bremen verbundenen Vermögensgegenstände (das Anlage-und Umlaufvermögen; Finanzanlagen und Nutzungsrechte; Schuldverhältnisse; Dienst-und Arbeitsverträge; Verbindlichkeiten; Forderungen; Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten und die "All-Klausel"). Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
28325 Bremen
Schwachhauser Heerstr. 266, 28359 Bremen
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.haus-der-blinden.de
Netzwerke:
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: c: 50.000,00 EUR - 99.999,99 EUR
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Bremen
Rechtsform: gGmbH