HRB 233275: Haus der Familie - Kath. Familienbildungsstätte gemeinnützige GmbH, München, Machtlfinger Straße 5, 81379 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Schwarzmann, Brigitta, München, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Ferner, Martina, München, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 233275: Haus der Familie - Kath. Familienbildungsstätte gemeinnützige GmbH, München, Schraudolphstraße 1/Rgb., 80799 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Machtlfinger Straße 5, 81379 München.
HRB 233275: Haus der Familie Betrieb gemeinnützige GmbH, München, Schraudolphstraße 1/Rgb., 80799 München. Die Gesellschafterversammlung vom 13.04.2017 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Haus der Familie - Kath. Familienbildungsstätte gemeinnützige GmbH.
HRB 233275: Haus der Familie Betrieb gemeinnützige GmbH, München, Schraudolphstraße 1/Rgb., 80799 München. Die Ausgliederung wurde am 11.12.2017 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht München VR 5885).
HRB 233275: Haus der Familie Betrieb gemeinnützige GmbH, München, Schraudolphstraße 1/Rgb., 80799 München. Die Gesellschafterversammlung vom 16.03.2017 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung und die Änderung des § 2 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 08.03.2017 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.03.2017 und Beschluss der Mitgliederversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 08.03.2017 Teile des Vermögens (Betrieb "Kath. Familienbildungsstätte") von dem Haus der Familie - Kath. Familienbildungsstätte e.V. mit dem Sitz in München (Amtsgericht München VR 5885) übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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