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Haus des Stiftens gGmbH, München (HRB 16303)

Firmendaten

Anschrift
Landshuter Allee 11
80637 München
Frühere Anschriften: 2
Sollner Str. 43, 81479 München
Marthastr. 4 a, 90482 Nürnberg
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 089/744200210
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.hausdesstiftens.org
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 1999
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 11 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 16303
Amtsgericht: Nürnberg
Rechtsform: gGmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Haus des Stiftens gGmbH aus München ist im Handelsregister Nürnberg unter der Nummer HRB 16303 verzeichnet. Nach der Gründung am 25.03.1999 hat die Haus des Stiftens gGmbH ihren Standort mindestens zweimal geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Volks- und Berufsbildung. 3. Zweck der Gesellschaft ist auch die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke sowie die Beschaffung von finanziellen Mitteln und anderer Ressourcen für die Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Satzes 1 sind sämtliche in §§ 52 ff. der Abgabenordnung genannten Zwecke: (1) die Förderung von Wissenschaft und Forschung; (2) die Förderung der Religion; (3) die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67 der Abgabenordnung, und von Tierseuchen; (4) die Förderung der Jugend- und Altenhilfe; (5) die Förderung von Kunst und Kultur; (6) die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege; (7) die Förderung der Erziehung, Volks-und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; (8) die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes; (9) die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten; (10) die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste; (11) die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr; (12) die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung; (13) die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungs-gedankens; (14) die Förderung des Tierschutzes; (15) die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit; (16) die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz; (17) die Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene; (18) die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern; (19) die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie; die Förderung der Kriminalprävention; (20) die Förderung des Sports (Schach gilt als Sport); (21) die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde; (22) die Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports; (23) die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes; hierzu gehören nicht Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind; (24) die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke; (25) die Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne des § 53 der Abgabenordnung; (26) die Förderung kirchlicher Zwecke im Sinne des § 54 der Abgabenordnung. 4. Die Gesellschaft verwirklicht ihre Satzungszwecke insbesondere durch a. die Förderung, die Erstellung und / oder die Bereitstellung von allgemein verständlichen Informationen über die Notwendigkeit, den Stand und die Möglichkeiten des gemeinnützigen Engagements beispielsweise in Form von Hintergrundbroschüren, Strategiepapieren, Pressearbeit oder eines regelmäßigen Newsletters; b. die Förderung, die Initiierung und / oder die Durchführung von öffentlichen Informationsveranstaltungen insbesondere für Stiftungsinteressenten, Stifter, Spender, gemeinnützige Organisatio-nen und Multiplikatoren, wie zum Beispiel Vorträge, Schulungen oder Projektbesuche. Die inhaltlichen Schwerpunkte dieser Veranstaltungen können beispielsweise auf der Vermittlung wichtiger Grundlagen für bürgerschaftliches Engagement oder der Präsentation von "best practice" Beispielen und Modellversuchen aus dem In- und Ausland liegen. c. die Förderung, die Initiierung oder die Durchführung von Projekten und Angeboten, die das Ziel verfolgen, dass sich insbesondere mehr Privatpersonen, Unternehmen und Stiftungen in Zukunft bürgerschaftlich engagieren und / oder sie mehr Ressourcen effektiv für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke in Form von Geld-, Zeit-, Kompetenz-, Sach- oder IT-Spenden zur Verfügung stellen z.B. die Förderung der Stiftung Kinderfonds, die Privatpersonen und Unternehmen bei der Gründung von Kinderstiftungen hilft, regionale Stifterinitiativen oder das Portal "Stifter-helfen.de - IT für Nonprofits", über das Unternehmen ihre Hard und Software Spenden an alle gemeinnützigen Organisationen in Deutschland verteilen. 5. Die Gesellschaft kann ihre Satzungszwecke auch in Kooperationen mit geeigneten Partnern umsetzen beispielsweise durch gemeinsame Projekte und Angebote mit der Stiftung Stifter für Stifter, der Stiftung Kinderfonds, dem Bundesverband deutscher Stiftungen oder der Phineo gAG. 6. Sofern die Gesellschaft nicht selbst oder durch eine Hilfsperson tätig wird, kann sie ihre Mittel gemäß § 58 Nr.1 AO auch anderen Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwirklichung der vorbezeichneten, steuerbegünstigten Zwecke zuwenden. Die Beschaffung von Mitteln für und die Weiterleitung der Mittel an eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. 7. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. 8. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamts ausgeführt werden. 9. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 10. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die Haus des Stiftens gGmbH weist zur Zeit vier Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.09.2024)

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Jahresabschluss vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
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Registermeldungen 12

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
13 25.000,00 EUR a)
Die Gesellschafterversammlung vom 19.11.2021 hat die
Herabsetzung des Stammkapitals um -475.000,00 EUR und
die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung
beschlossen.
a)
23.08.2024
Klautke
12 b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Hof, Philipp, Pullach, * ‒.‒.‒‒
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Frede, Clemens Ludger Josef, Wolfratshausen,
* ‒.‒.‒‒
Bestellt:
Geschäftsführer:
Wieser, Frank, Ratingen, * ‒.‒.‒‒
einzel­vertretungs­berech­tigt.
a)
05.02.2024
Hirschmann
Calendar 04.05.2021
Veränderung

HRB 16303: Haus des Stiftens gGmbH, Nürnberg, Landshuter Allee 11, 80637 München. Bestellt: Geschäftsführer: Frede, Clemens Ludger Josef, Wolfratshausen, * ‒.‒.‒‒; Reimann, Gerit, München, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Prokura erloschen: Frede, Clemens, Wolfratshausen, * ‒.‒.‒‒; Günther, Barbara, München, * ‒.‒.‒‒; Reimann, Gerit, München, * ‒.‒.‒‒.

Calendar 03.06.2017
Veränderung

HRB 16303: Haus des Stiftens gGmbH, Nürnberg, Landshuter Allee 11, 80637 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Lauffs, Hans Peter, Icking, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Gratz, Esther, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒; Paxmann, Oliver, Icking, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Binder-Kröll, Kirsten, Wörthsee, * ‒.‒.‒‒; Frede, Clemens, Wolfratshausen, * ‒.‒.‒‒. Personendaten geändert, nun: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Reimann, Gerit, München, * ‒.‒.‒‒.

Calendar 05.07.2014
Veränderung

HRB 16303:Haus des Stiftens gGmbH, Nürnberg, Landshuter Allee 11, 80637 München.Die Gesellschafterversammlung vom 30.06.2014 hat die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 7 (Beirat) der Satzung beschlossen. § 8 (Partnerversammlung) wurde in die Satzung neu eingefügt. Die nachfolgende Numerierung hat sich dadurch geändert. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Volks- und Berufsbildung. 3. Zweck der Gesellschaft ist auch die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke sowie die Beschaffung von finanziellen Mitteln und anderer Ressourcen für die Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Satzes 1 sind sämtliche in §§ 52 ff. der Abgabenordnung genannten Zwecke: (1) die Förderung von Wissenschaft und Forschung; (2) die Förderung der Religion; (3) die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67 der Abgabenordnung, und von Tierseuchen; (4) die Förderung der Jugend- und Altenhilfe; (5) die Förderung von Kunst und Kultur; (6) die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege; (7) die Förderung der Erziehung, Volks-und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; (8) die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes; (9) die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten; (10) die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste; (11) die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr; (12) die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung; (13) die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungs-gedankens; (14) die Förderung des Tierschutzes; (15) die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit; (16) die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz; (17) die Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene; (18) die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern; (19) die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie; die Förderung der Kriminalprävention; (20) die Förderung des Sports (Schach gilt als Sport); (21) die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde; (22) die Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports; (23) die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes; hierzu gehören nicht Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind; (24) die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke; (25) die Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne des § 53 der Abgabenordnung; (26) die Förderung kirchlicher Zwecke im Sinne des § 54 der Abgabenordnung. 4. Die Gesellschaft verwirklicht ihre Satzungszwecke insbesondere durch a. die Förderung, die Erstellung und / oder die Bereitstellung von allgemein verständlichen Informationen über die Notwendigkeit, den Stand und die Möglichkeiten des gemeinnützigen Engagements beispielsweise in Form von Hintergrundbroschüren, Strategiepapieren, Pressearbeit oder eines regelmäßigen Newsletters; b. die Förderung, die Initiierung und / oder die Durchführung von öffentlichen Informationsveranstaltungen insbesondere für Stiftungsinteressenten, Stifter, Spender, gemeinnützige Organisatio-nen und Multiplikatoren, wie zum Beispiel Vorträge, Schulungen oder Projektbesuche. Die inhaltlichen Schwerpunkte dieser Veranstaltungen können beispielsweise auf der Vermittlung wichtiger Grundlagen für bürgerschaftliches Engagement oder der Präsentation von "best practice" Beispielen und Modellversuchen aus dem In- und Ausland liegen. c. die Förderung, die Initiierung oder die Durchführung von Projekten und Angeboten, die das Ziel verfolgen, dass sich insbesondere mehr Privatpersonen, Unternehmen und Stiftungen in Zukunft bürgerschaftlich engagieren und / oder sie mehr Ressourcen effektiv für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke in Form von Geld-, Zeit-, Kompetenz-, Sach- oder IT-Spenden zur Verfügung stellen z.B. die Förderung der Stiftung Kinderfonds, die Privatpersonen und Unternehmen bei der Gründung von Kinderstiftungen hilft, regionale Stifterinitiativen oder das Portal "Stifter-helfen.de - IT für Nonprofits", über das Unternehmen ihre Hard und Software Spenden an alle gemeinnützigen Organisationen in Deutschland verteilen. 5. Die Gesellschaft kann ihre Satzungszwecke auch in Kooperationen mit geeigneten Partnern umsetzen beispielsweise durch gemeinsame Projekte und Angebote mit der Stiftung Stifter für Stifter, der Stiftung Kinderfonds, dem Bundesverband deutscher Stiftungen oder der Phineo gAG. 6. Sofern die Gesellschaft nicht selbst oder durch eine Hilfsperson tätig wird, kann sie ihre Mittel gemäß § 58 Nr.1 AO auch anderen Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwirklichung der vorbezeichneten, steuerbegünstigten Zwecke zuwenden. Die Beschaffung von Mitteln für und die Weiterleitung der Mittel an eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. 7. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. 8. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamts ausgeführt werden. 9. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 10. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Brochier, Alexander, Nürnberg, * ‒.‒.‒‒.

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Historie 10

05.02.2024
Entscheideränderung

Austritt
Herr Philipp Hof
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Austritt
Herr Clemens Ludger Josef Frede
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Frank Wieser
Geschäftsführer

04.05.2021
Entscheideränderung

Austritt
Herr Clemens Frede
Prokurist

Entscheideränderung

Austritt
Frau Barbara Günther
Prokurist

Entscheideränderung

Austritt
Herr Gerit Reimann
Prokurist

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Clemens Ludger Josef Frede
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Gerit Reimann
Geschäftsführer

03.06.2017
Entscheideränderung

Austritt
Herr Hans Peter Lauffs
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Austritt
Frau Esther Gratz
Prokurist

Entscheideränderung

Austritt
Herr Oliver Paxmann
Prokurist

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Kirsten Binder-Kröll
Prokurist

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Clemens Frede
Prokurist

Entscheideränderung

Veränderung
Herr Gerit Reimann
Prokurist

05.07.2014
Entscheideränderung

Austritt
Herr Alexander Brochier
Geschäftsführer

27.12.2013
Adressänderung

Alte Anschrift:
Sollner Str. 43
81479 München

Neue Anschrift:
Landshuter Allee 11
80637 München

Firmenname geändert

alt:
Stiftungszentrum.de Servicegesellschaft mbH

neu:
Haus des Stiftens gGmbH

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Alexander Brochier
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Hans Peter Lauffs
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Frau Esther Gratz
Prokurist

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Gerit Handloser
Prokurist

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Oliver Paxmann
Prokurist

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Axel Schwerdtfeger
Prokurist

Entscheideränderung

Veränderung
Frau Barbara Günther
Prokurist

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