Haus- und Wirtschaftsservice GmbH Markneukirchen (HWS), Markneukirchen, Am Rathaus 2, 08258 Markneukirchen. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht.
Haus- und Wirtschaftsservice GmbH Markneukirchen (HWS), Markneukirchen, Kirchstraße 5, 08258 Markneukirchen. Änderung der Geschäftsanschrift: Am Rathaus 2, 08258 Markneukirchen. Ausgeschieden: Liquidator: Stengel, Rico, Markneukirchen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Liquidator: Jacob, Andreas, Markneukirchen, * ‒.‒.‒‒.
Haus- und Wirtschaftsservice GmbH Markneukirchen (HWS), Markneukirchen, Kirchstraße 5, 08258 Markneukirchen.Geschäftsanschrift: Kirchstraße 5, 08258 Markneukirchen. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. nun Liquidator: Stengel, Rico, Markneukirchen, * ‒.‒.‒‒.
Haus- und Wirtschaftsservice GmbH Markneukirchen, Markneukirchen (Kirchstr. 5, 08258 Markneukirchen). Die Gesellschafterversammlung vom 20.10.2004 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefaßt. Dabei wurde insbesondere geändert: §§ 1 (Firma und Sitz bzgl. Firma), 2 (Gegenstand) und 7 (Geschäftsführung und Vertretung). Die Gesellschafterversammlung vom 11.01.2005 hat die Änderung des § 8 (Aufsichtsrat) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Haus- und Wirtschaftsservice GmbH Markneukirchen (HWS). Neuer Gegenstand: Betrieb und Bewirtschaftung des ehemals städtischen Bauhofes; Verwaltung des sich im Eigentum der Stadt Markneukirchen befindlichen Wohnungsbestandes; Verwaltung und Betrieb der städtischen Bücherei; Verwaltung und Betrieb des städtischen Freibades und der städtischen Sportanlagen; Anzeigentätigkeit in der "Markneukirchner Zeitung" sowie den Druck der "Markneukirchner Zeitung". Die Gesellschaft darf für Unternehmen des privaten und öffentlichen Rechts im Rahmen entsprechender Vereinbarungen kaufmännische Dienstleistungen übernehmen. Dies umfasst insbesondere buchhalterische Tätigkeiten, wie die Abwicklung des laufenden Zahlungsverkehrs sowie die Absicherung der vertraglichen Abwicklung der laufenden Geschäftstätigkeit. Eine Übernahme und Haftung darf nicht erfolgen. Die Gesellschaft darf auch sonstige Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zugute kommen, soweit sie dem öffentlichen Zweck nicht entgegenstehen. Sie hat jedoch stets die VOB/VOL anzuwenden.