HRB 19326: Hauskrankenpflege GmbH, Birte Wahl, Gornau/Erzgeb., Alte Festwiese 1, 09405 Gornau/Erzgeb.. Wohnort geändert: Geschäftsführer: Wahl, Birte, Amtsberg OT Dittersdorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Wahl, Andreas, Chemnitz, * ‒.‒.‒‒; Wahl, Matthias, Zschopau, * ‒.‒.‒‒.
Hauskrankenpflege GmbH, Birte Wahl, Gornau/Erzgeb., Alte Festwiese 1, 09405 Gornau/Erzgeb.. Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2010 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 22.200,00 EUR auf 50.000,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR.
Hauskrankenpflege GmbH, Birte Wahl, Gornau/Erzgeb., Alte Festwiese 1, 09405 Gornau/Erzgeb..Die Gesellschafterversammlung vom 01.11.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Eingetragen unter Bezugnahme auf das Protokoll über den Gesellschafterbeschluss vom 01.11.2010.
Hauskrankenpflege GmbH, Birte Wahl, Zschopau, Lessingstraße 18, 09405 Zschopau.Die Gesellschafterversammlung vom 31.07.2009 hat die Änderung des § 1 Abs. 2 (Sitz) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Sitz: Gornau/Erzgeb. Geschäftsanschrift: Alte Festwiese 1, 09405 Gornau/Erzgeb.
Hauskrankenpflege GmbH, Birte Wahl, Zschopau, Lessingstraße 18, 09405 Zschopau.Geschäftsanschrift: Lessingstraße 18, 09405 Zschopau. Die Pflegedienst Daheim GmbH Warmbad mit dem Sitz in Wolkenstein (Amtsgericht Chemnitz HRB 22680) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.12.2008 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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