Hausladen Landmaschinen Handel Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kirchheim, Ortsteil Heimstetten, Landkreis München (Feldkirchner Str. 14, 85551 Kirchheim, Ortsteil Heimstetten). Die Verschmelzung wurde am 02.02.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 67883).
Hausladen Landmaschinen Handel Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kirchheim, Ortsteil Heimstetten, Landkreis München (Feldkirchner Str. 14, 85551 Kirchheim, Ortsteil Heimstetten). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.12.2004 mit Nachtrag vom 21.01.2005 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Hausladen Agrar Handels und Mälzerei GmbH mit dem Sitz in Kirchheim (Amtsgericht München HRB 67883) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.