HRB 59365: Hausmeisterservice Hans Weber GmbH, Düsseldorf, Grafenberger Allee 37, 40237 Düsseldorf. Änderung zur Geschäftsanschrift: Grafenberger Allee 107, 40237 Düsseldorf.
Hausmeisterservice Hans Weber GmbH, Düsseldorf, Grafenberger Allee 37, 40237 Düsseldorf. Änderung zur Geschäftsanschrift: Grafenberger Allee 37, 40237 Düsseldorf.
Hausmeisterservice Hans Weber GmbH, Düsseldorf, (Grafenberger Allee 107, 40237 Düsseldorf).Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 28.08.2008 wirksam geworden.
Hausmeisterservice Hans Weber GmbH, Düsseldorf, (Grafenberger Allee 107, 40237 Düsseldorf).Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Hausmeisterdienste, Reinigungsdienste, Winterdienste, Gartenpflege, Organisation von Catering und sonstige Gebäude- und grundstücksbezogene Dienstleistungen. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Weber, Hans, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen als Gesamtheit der Hausmeisterservice Hans Weber eK mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRA 20050 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 23.07.2008 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.