Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, in-
ländische Geschäftsan-
schrift, Zweigniederlas-
sungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Inhaber, persönlich haftende
Gesellschafter, Geschäftsfüh-
rer, Vorstand, Vertretungsbe-
rechtigte und besondere Ver-
tretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn und Satzung
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse
c)
Kommanditisten, Mitglieder |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkungen |
2 |
|
|
|
b)
Die Firma ist erloschen. |
a)
19.03.2024
Kracke |
HRA 202421: Hausplanungen und Immobilienvermittlungen Karl-Heinz Wien e. K., Stuhr, Anemonenwinkel 1 a, 28816 Stuhr. Geschäftsanschrift: c/o Karl-Heinz Wien e.K., Modersohnweg 4 a, 28355 Bremen. Der Sitz ist nach Bremen (jetzt Amtsgericht Bremen HRA 27845 HB) verlegt.
HRA 27845 HB: Hausplanungen und Immobilienvermittlungen Karl-Heinz Wien e.K., Bremen, c/o Karl-Heinz Wien e.K., Modersohnweg 4 A, 28355 Bremen. Hausplanungen und Immobilienvermittlungen Karl-Heinz Wien e.K. Bremen; Geschäftsanschrift: c/o Karl-Heinz Wien e.K., Modersohnweg 4 A, 28355 Bremen. Inhaber: Wien, Karl-Heinz, * ‒.‒.‒‒, Bremen; Einzelkaufmännisches Unternehmen. Die Niederlassung ist von Stuhr (Amtsgericht Walsrode, HRA 202421) nach Bremen verlegt. Tag der ersten Eintragung: 17.03.2014.
HRA 202421:Hausplanungen und Immobilienvermittlungen Karl-Heinz Wien e. K., Stuhr, Anemonenwinkel 1 a, 28816 Stuhr.(Gegenstand des Geschäfts ist der Vertrieb von Häusern und alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte sowie die Vermittlung von Immobilien.). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Anemonenwinkel 1 a, 28816 Stuhr. Inhaber: Wien, Karl-Heinz, Stuhr, * ‒.‒.‒‒. Der Inhaber hat das Vermögen der IHR Haus GmbH mit Sitz in Stuhr (Amtsgericht Walsrode, HRB 111412) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 02.12.2013 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 02.12.2013 als Ganzes übernommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.