HRB 14674: Haustechnik Konstantin Fabry GmbH, Siegburg, Industriestraße 49, 53721 Siegburg. Lfd. Nr. 1, Sp. 5 von Amts wegen berichtigt: Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten: Fabry, Jasmin, Siegburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 14674: Haustechnik Konstantin Fabry GmbH, Siegburg, Industriestraße 49, 53721 Siegburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.10.2017. Geschäftsanschrift: Industriestraße 49, 53721 Siegburg. Der Vertrieb und die Installation von Heizungs-, Solar- und Sanitäranlagen. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Fabry, Konstantin, Siegburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Schäffeler, Harald, Troisdorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten: Fabry, Jasmin, Siegburg, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Ausgliederung des vom Einzelkaufmann Konstantin Fabry, Siegburg, * ‒.‒.‒‒, unter der Firma Haustechnik Konstantin Fabry e. K. mit Niederlassung in Siegburg (Amtsgericht Siegburg, HRA 5722 ) betriebenen Unternehmens aus seinem Vermögen nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 16.10.2017. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.