HRB 10995 FF: Haustechnik Maik Senske & René Lasse GmbH, Fürstenwalde/Spree, Puschkinstraße 61, 15517 Fürstenwalde/Spree. Sitz der Firma: Geschäftsanschrift: Puschkinstraße 61, 15517 Fürstenwalde/Spree
Haustechnik Maik Senske & René Lasse GmbH, Fürstenwalde/Spree(Julius-Pintsch-Ring 33, 15517 Fürstenwalde/Spree). Gegenstand: haustechnische Heizungs- und Sanitärinstallation sowie entsprechende Wartung und Reparatur. Grund- oder Stammkapital: 25.000,- EUR. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Lasse, René, * ‒.‒.‒‒, Rauen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: Senske, Maik, * ‒.‒.‒‒, Bad Saarow; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Haustechnik Maik Senske & René Lasse OHG mit Sitz in Fürstenwalde/Spree (AG Frankfurt (Oder), HRA 2134) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 26.01.2006. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger. Den Gläubigern den an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.