HRB 176028: Haustechnik Oberland Service GmbH, Weilheim, Landkreis Weilheim-Schongau, Am Weidenbach 1, 82362 Weilheim. Die Verschmelzung wurde am 29.08.2017 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen (Amtsgericht München HRB 70814).
HRB 176028: Haustechnik Oberland Service GmbH, Weilheim, Landkreis Weilheim-Schongau, Am Weidenbach 1, 82362 Weilheim. Von Amts wegen berichtigt: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2017 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Haustechnik-Oberland GmbH mit dem Sitz in Weilheim i.Ob. (Amtsgericht München HRB 70814) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 176028: Haustechnik Oberland Service GmbH, Weilheim, Landkreis Weilheim-Schongau, Am Weidenbach 1, 82362 Weilheim. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2017 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Haustechnik-Oberland GmbH mit dem Sitz in Weilheim i.Ob. (Amtsgericht München HRB 176028) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 176028:Haustechnik Oberland Service GmbH, Weilheim, Landkreis Weilheim-Schongau, Am Weidenbach 1, 82362 Weilheim.Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 18.11.2008 mit der Ecosol 21 GmbH mit dem Sitz in Weilheim (Amtsgericht München HRB 145459) ist durch Kündigung zum 31.12.2014 beendet. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht worden ist, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
Haustechnik Oberland Service GmbH, Weilheim, Landkreis Weilheim-Schongau, Am Weidenbach 1, 82362 Weilheim.Einzelprokura: Dollinger, Melanie, München, * ‒.‒.‒‒.
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