HRB 18714: Hausverwaltung Aengenvoort GmbH, Krefeld, Dießemer Bruch 169, 47805 Krefeld. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 28.09.2021 wirksam geworden.
HRB 18714: Hausverwaltung Aengenvoort GmbH, Krefeld, Dießemer Bruch 169, 47805 Krefeld. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Dießemer Bruch 169, 47805 Krefeld. Die Verwaltung von Haus-, Wohnungs- und Grundeigentum. 25.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführern kann Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Aengenvoort, Werner, Krefeld, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Aengenvoort, Werner, Krefeld, 15.06.1958 unter der Firma Hausverwaltung Werner Aengenvoort e.K. in Krefeld (AG Krefeld HRA 7085) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 17.08.2021. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 18714: Hausverwaltung Aengenvoort GmbH, Krefeld, Dießemer Bruch 169, 47805 Krefeld. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am wirksam geworden. Dem Registergericht ist ein Vertrag über die geplante Ausgliederung von Vermögensteilen der Einzelkaufmann Aengenvoort, Werner auf die #DV.HV(Text="Bitte wählen Sie für einen evtl. Termin der Hauptversammlung aus!",Eingabe=", dem die für den #DV.Datum(Text="Datum der vorgesehenen Hauptversammlung") vorgesehene Hauptversammlung zustimmen soll, "|"Termin für Hauptversammlung vorgesehen für den ..."," "|"ohne Termin für die Hauptversammlung")eingereicht worden. Der Insolvenzverwalter hat die Rückkehr zum satzungsgemäßen Geschäftsjahr angezeigt. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Firma von Amts wegen nach § 31 Abs. 2 HGB, § 393 FamFG zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf #DV.Fr(Text="Bitte wählen Sie aus!",Eingabe="einen Monat","zwei Monate","drei Monate","#insert(Text="Freitext")"|"freier Text") festgesetzt. #DV.vollstRMB(Text="Bitte wählen Sie aus, ob auch eine vollständige Rechtsmittelbelehrung veröffentlicht werden soll!",Eingabe="#insert(Text="Rechtsmittelbelehrung_Widersp_VÖ")"|"mit vollständiger Rechtsmittelbelehrung"," "|"ohne vollständige Rechtsmittelbelehrung") #DV.Auswahl(Text="Bitte wählen Sie den Löschungsgrund aus!",Eingabe="#insert(Text="LöschAnkündg RT §§ 31, 6 HGB")"|"wegen Gewerbeaufgabe §§ 393 FamFG, 31, 6 HGB","#insert(Text="LöschAnkündg RT vermögenslos HRA")"|"wegen Vermögenslosigkeit § 394 FamFG") Das Registergericht beabsichtigt, die im Genossenschaftsregister eingetragene Genossenschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf #DV.Fr(Text="Bitte wählen Sie aus!",Eingabe="einen Monat","zwei Monate","drei Monate","#insert(Text="Freitext")"|"freier Text") festgesetzt. #DV.vollstRMB(Text="Bitte wählen Sie aus, ob auch eine vollständige Rechtsmittelbelehrung veröffentlicht werden soll!",Eingabe="#insert(Text="Rechtsmittelbelehrung_Widersp_VÖ")"|"mit vollständiger Rechtsmittelbelehrung"," "|"ohne vollständige Rechtsmittelbelehrung") Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf #DV.Fr(Text="Bitte wählen Sie aus!",Eingabe="einen Monat","zwei Monate","drei Monate","#insert(Text="Freitext")"|"freier Text") festgesetzt. #DV.vollstRMB(Text="Bitte wählen Sie aus, ob auch eine vollständige Rechtsmittelbelehrung veröffentlicht werden soll!",Eingabe="#insert(Text="Rechtsmittelbelehrung_Widersp_VÖ")"|"mit vollständiger Rechtsmittelbelehrung"," "|"ohne vollständige Rechtsmittelbelehrung") Das Registergericht beabsichtigt, den im Vereinsregister eingetragenen Verein gemäß #DV.Grundlage(Text="Bitte geben Sie die gesetzliche Grundlage und den Grund der Amtslöschung ein:") von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf #DV.Fr(Text="Bitte wählen Sie aus!",Eingabe="einen Monat","zwei Monate","drei Monate","#insert(Text="Freitext")"|"freier Text") festgesetzt. #DV.vollstRMB(Text="Bitte wählen Sie aus, ob auch eine vollständige Rechtsmittelbelehrung veröffentlicht werden soll!",Eingabe="#insert(Text="Rechtsmittelbelehrung_Widersp_VÖ")"|"mit vollständiger Rechtsmittelbelehrung"," "|"ohne vollständige Rechtsmittelbelehrung") Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die Gesellschaft hat Gläubigern, deren Forderungen vor dieser Bekanntmachung begründet worden sind, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn sie sich binnen sechs Monaten zu diesem Zweck melden. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden. Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden. Den Gläubigern der an der #DV.UmF(Text="Bitte wählen Sie die zutreffende Art nach UmwG aus!",Eingabe="Verschmelzung","Aufspaltung","Abspaltung","Ausgliederung","Vermögensübertragung","formwechselnden Umwandlung") beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der #DV.UmF in das Register des Sitzes #DV.RTr(Text="Bitte wählen Sie aus, ob ein oder mehrere andere Rechtsträger betroffen sind!",Eingabe="desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger","derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger") sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die #DV.UmF die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die bedingte Kapitalerhöhung erfolgt zur #DV.Zweck(Text="Bitte geben Sie den Zweck der bedingten Kapitalerhöhung ein!"). #DV.Bezugsber(Text="Bitte geben Sie den Kreis der Bezugsberechtigten und den Ausgabebetrag oder die Grundlagen, nach denen dieser Betrag errechnet wird, ein!").