HRB 12623: Hausverwaltung Oberallgäu GmbH, Sonthofen, Richard-Wagner-Straße 3, 87527 Sonthofen. Beim Amtsgericht Kempten (Allgäu) -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 52 Abs. 3 S. 2 GmbHG.
HRB 12623: Hausverwaltung Oberallgäu GmbH, Sonthofen, Richard-Wagner-Straße 3, 87527 Sonthofen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Kaiser, Martin, Sonthofen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 12623: Hausverwaltung Oberallgäu GmbH, Sonthofen, Richard-Wagner-Straße 3, 87527 Sonthofen. Die WEWO Wert und Wohnen Hausverwaltung GmbH mit dem Sitz in Blaichach (Amtsgericht Kempten (Allgäu) HRB 4090) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.03.2017 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 12623: Hausverwaltung Oberallgäu GmbH, Sonthofen, Richard-Wagner-Straße 3, 87527 Sonthofen. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Meßmang, Daniel, Sonthofen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 12623: Hausverwaltung Oberallgäu GmbH, Sonthofen, Richard-Wagner-Straße 3, 87527 Sonthofen. Die Raiffeisen-Hausverwaltung GmbH mit dem Sitz in Sonthofen (Amtsgericht Kempten (Allgäu) HRB 3148) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.06.2016 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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