HRB 65024: Hausverwaltung Scheu-Döring GmbH, Neustadt an der Weinstraße, Am Wiesbrunnen 25, 67433 Neustadt an der Weinstraße. Nicht mehr Geschäftsführer: Scheu-Döring, Susanne, Neustadt an der Weinstraße, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Döring, Lisa, Neustadt an der Weinstraße, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Popp, Anna, Gommersheim, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Döring, Lisa, Neustadt, * ‒.‒.‒‒.
HRB 65024: Hausverwaltung Scheu-Döring GmbH, Neustadt an der Weinstraße, Am Wiesbrunnen 25, 67433 Neustadt an der Weintstraße. Geschäftsanschrift: Am Wiesbrunnen 25, 67433 Neustadt an der Weinstraße.
HRB 65024: Hausverwaltung Scheu-Döring GmbH, Neustadt an der Weinstraße, Am Wiesbrunnen 25, 67433 Neustadt an der Weintstraße. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.07.2016. Geschäftsanschrift: Am Wiesbrunnen 25, 67433 Neustadt an der Weintstraße. Gegenstand: Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Scheu-Döring, Susanne, Neustadt an der Weinstraße, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Döring, Lisa, Neustadt, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Scheu-Döring, Susanne, Neustadt/Weinstraße, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Hausverwaltung Scheu-Döring e.K. in Neustadt an der Weinstraße (Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, HRA 61298) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 07.07.2016. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Diese ist am 23.08.2016 erfolgt. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.