Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer, Ver-
tretungsberechtigte und beson-
dere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
6 |
|
|
b)
Geschäftsführer:
4.
Urbatsch, Marc, * ‒.‒.‒‒, Pots-
dam
mit der Befugnis die Gesellschaft al-
lein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen |
|
|
a)
30.11.2023
Perl |
HRB 12103 CB: Havel GmbH, Schönefeld, Zeppelinstraße 3, 12529 Schönefeld. Vorstand: Geschäftsführer: 3. Dahn, Thoralf Alexander, * ‒.‒.‒‒, Birkenwerder; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 12103 CB: Havel GmbH, Schönefeld, Zeppelinstraße 3, 12529 Schönefeld. Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Urbatsch, Marc
HRB 12103 CB: Havel GmbH, Schönefeld, Zeppelinstraße 3, 12529 Schönefeld. Sitz der Firma: Geschäftsanschrift: Zeppelinstraße 3, 12529 Schönefeld
HRB 12103 CB: Havel GmbH, Schönefeld, Karl-Marx-Straße 120, 12529 Schönefeld OT Großziethen. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 27.05.2015 Teile des Vermögens (Kommanditanteil mit einer Hafteinlage von EUR 139.000,00 an der ERSTEN EPTAGON IMMOBILIEN GmbH & Co KG mit dem Sitz in Schönefeld, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Cottbus unter HRA 2776 CB) der EPTAGON Erbbaurechte GmbH & Co. KG mit Sitz in Schönefeld (Amtsgericht Cottbus, HRA 3068 CB) übernommen Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird
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