Havichhorster Grundstücksgesellschaft mbH & Co., Münster (Havichhorster Mühle 100, 48157 Münster). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Hovestadt Immobilien GmbH & Co. KG am 27.05.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Havichhorster Grundstücksgesellschaft mbH & Co., Münster (Havichhorster Mühle 100, 48157 Münster). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrags vom 28.06.2008/12.01.2010 mit Ergänzung vom 16.07.2010, 09.02.2011 und 14.04.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.01.2010 / 16.07.2010 / 06.05.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 12.01.2010 / 16.07.2010 / 06.05.2011 mit der Hovestadt Immobilien GmbH & Co. KG mit Sitz in Münster (Amtsgericht Münster HRA 7911) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.