Hawighorst GmbH, Saterland-Sedelsberg, Mittelstraße 3, 26683 Saterland-Sedelsberg. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden MHS Hawighorst Bau GmbH am 02.09.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Hawighorst GmbH, Saterland-Sedelsberg, Mittelstraße 3, 26683 Saterland-Sedelsberg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.08.2013 mit der MHS Hawighorst Bau GmbH mit Sitz in Saterland-Sedelsberg (Amtsgericht Oldenburg HRB 150642) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.