HRA 12018: Haydn Ingenieure GmbH & Co. KG, Passau, Industriestraße 12, 94036 Passau. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Hofbauer, Daniela, Ruhstorf an der Rott, * ‒.‒.‒‒.
HRA 12018: Haydn Ingenieure GmbH & Co. KG, Passau, Industriestraße 12, 94036 Passau.
Haydn Ingenieure GmbH & Co. KG, Passau, Heininger Straße 60, 94036 Passau. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Industriestraße 12, 94036 Passau.
HAYDN e-plan GmbH & Co. KG, Passau, Heininger Straße 60, 94036 Passau. Firma geändert, nun: Haydn Ingenieure GmbH & Co. KG. Die Haydn Energie Consult GmbH mit dem Sitz in Passau (Amtsgericht Passau HRB 5637) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 05.07.2012 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HAYDN e-plan GmbH & Co. KG, Passau (Heininger Str. 60, 94036 Passau). Die HAYDN e-plan OHG mit dem Sitz in Passau (Amtsgericht Passau HRA 12041) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.03.2008 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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