Haymann Finance AG, Norken, (Auf der Heide 2, 57629 Norken).Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Montabaur HRB 22102) am 19.04.2010 wirksam geworden. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Haymann Finance AG, Norken, (Auf der Heide 2, 57629 Norken).Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 13.10.2009 im Wege des Formwechsels in die Haymann Finance GmbH mit Sitz in Norken (Amtsgericht Montabaur 6 AR 877/09) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Haymann Finance AG, Norken, (Auf der Heide 2, 57629 Norken).Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 13.10.2009 im Wege des Formwechsels in die Haymann Finance AG mit Sitz in Norken (Amtsgericht Montabaur 6 AR 877/09) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Haymann Finance AG, Norken (Auf der Heide 2, 57629 Norken). Nicht mehr Vorstand: Herber, Markus, Norken, * ‒.‒.‒‒.
Haymann Finance AG, Norken (Auf der Heide 2, 57629 Norken). Die Hauptversammlung vom 11.09.2006 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 2.000,00 EUR sowie die Änderung des § 4 (Grundkapital) der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. 52.000,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Der Erhöhungsbetrag des Grundkapitals ist eingeteilt in 2000 Stückaktien, die alle auf den Namen lauten.Die neuen Aktien sind zum Betrag des rechnerischen Wertes des Anteils am Grundkapital zuzüglich eines Aufgeldes von 861,43 ausgegeben. Die Kapitalerhöhung erfolgt gegen Sacheinlage. Hinsichtlich der Festsetzungen wird auf den bei Gericht eingereichten Beschluss der Hauptversammlung vom 11.09.2006, auf den Einbringungsvertrag vom 11.09.2006 sowie auf den Bericht über die Prüfung von Sacheinlagen vom 17.10.2006 Bezug genommen.
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