Haymann Finance GmbH, Norken, Auf der Heide 2, 57629 Norken. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.12.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.12.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.12.2012 mit der Haymann GmbH & Co. KG mit Sitz in Norken (Amtsgericht Montabaur, HRA 3720) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme unter Auflösung ohne Abwicklung). Die Verschmelzung wird wirksam mit der gleichzeitige Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Hayman Finance GmbH, Norken, Auf der Heide 2, 57629 Norken.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Haymann Finance AG, Norken (Amtsgericht Montabaur HRB 20319) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 13.10.2009 mit Änderung vom 07.12.2009. Geschäftsanschrift: Auf der Heide 2, 57629 Norken. Gegenstand: Gegenstand der Gesellschaft ist die unternehmensgruppeninterne Erbringung von Beratungs- und Dienstleistungen, im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen, insbesondere an die Haymannn GmbH & Co. KG, die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie der Groß- und Außenhandel mit Einrichtungsgegenständen aller Art, Wohnaccessoirs, Geschenkartikeln, Schmuck, Accessoirs für Bekleidung, Textilien und Lederartikel. Stammkapital: 52.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Peitzmeier, Klaus, Kaufmann, Hülhorst, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Mit der Haymann GmbH & Co. KG (Amtsgericht Montabaur HRA 3720) als herrschendem Unternehmen ist am 09.03.2006 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Hauptversammlung vom 09.03.2006 zugestimmt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.