HRB 1804 PL: Hays Overseas Holdings GmbH, Schwentinental, Lise-Meitner-Straße 9, 24223 Schwentinental. Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 31.03.2014 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Companies House of Cardiff, No. 05472141) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
HRB 1804 PL: Hays Overseas Holdings GmbH, Schwentinental, Lise-Meitner-Straße 9, 24223 Schwentinental. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsplans vom 06.11.2013 mit der Weyside 23 Limited mit Sitz in London/ England (Companies House für England und Wales, Nummer 05472141) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam, sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 1804 PL: Hays Overseas Holdings GmbH, Schwentinental, Lise-Meitner-Straße 9, 24223 Schwentinental. Die Gesellschaft hat als übernehmende Gesellschaft den Entwurf eines Verschmelzungsvertrages mit der Weyside 23 Limited Gesellschaft mit beschränkter Haftung (private company Iimited by shares), ordnungsgemäß errichtet und bestehend nach den Gesetzen von England und Wales, mit eingetragenem Sitz in 250 Euston Road, 4th Floor, London, NW1 2AF, England (eingetragen im Register des Companies House von England und Wales in Cardiff unter der Nummer 05472141) als übertragende Gesellschaft zu den Gerichtsakten eingereicht, auf dessen Inhalt Bezug genommen wird. Die Rechte der Gläubiger der übertragenden deutschen Hays Overseas Holdings GmbH ergeben sich aus § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten deutschen Hays Overseas Holdings GmbH Sicherheit zu leisten - soweit sie nicht Befriedigung verlangen können -? wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Hays Overseas Holdings GmbH unter deren Geschäftsanschrift: Lise-Meitner-Straße 9, 24223 Schwentinental (Raisdorf) - geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans im bzw. durch das für die übertragende Hays Overseas Holdings GmbH zuständige Handelsregister gefordert werden muss. Die Rechte der Gläubiger der Übernehmenden Gesellschaft, der Weyside 23 Limited richten sich insbesondere nach den Bestimmungen 11 und 14 der Bestimmungen betreffend grenzüberschreitende Verschmelzungen von Gesellschaften 2007 (Companies (Cross-Border Mergers) Regulations 2007). Danach ist jeder Gläubiger der Weyside 23 Limited berechtigt, beim für England und Wales zuständigen Obersten Gericht (High Caurt) die Einberufung einer Gläubigerversammlung durch das Gericht zu beantragen. Sofern das Gericht die Einberufung einer Gläubigerversammlung anordnet und diese einberuft, muss diese mit einer Mehrheit, welche mindestens 75% der Gläubigerforderungen in der Gläubigerversammlung repräsentieren, dem Verschmelzungsplan zustimmen.
HRB 1804 PL: Hays Overseas Holdings GmbH, Schwentinental, Lise-Meitner-Straße 9, 24223 Schwentinental. Nicht mehr Geschäftsführer: 4. Yapp, Alison; Geschäftsführer: 7. Witts, Steve, * ‒.‒.‒‒, Cranleigh /Großbritanien
Hays Overseas Holdings GmbH, Schwentinental(c/o Frau Schütt, Lise-Meitner-Straße 9, 24223 Raisdorf). Nicht mehr Geschäftsführer: Gray, Simon. Geschäftsführer: Berry, Mark, * ‒.‒.‒‒, Godalming/UK und Venables, Paul, * ‒.‒.‒‒, Wallingford/UK; jeweils mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
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