HRB 8090: Hch. Jünger Verwaltungs-GmbH, Siegen, Eiserfelder Straße 22 + 28, 57072 Siegen. Die Gesellschafterversammlung vom 16. Juni 2021 hat die Änderung des Unternehmensgegenstandes und die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Geändert wurde insbesondere die Bestimmung über den Unternehmensgegestand. Änderung zur Geschäftsanschrift: Eisenfelder Straße 22-36, 57072 Siegen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Verwaltung insbesondere von Grundbesitz sowie die Vermietung und Verpachtung von Maschinen im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Firma Jünger GmbH Bödenpresswerk in Siegen. weiterhin: Geschäftsführer: Franke, Timo, Windeck, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Hch. Jünger Verwaltungs-GmbH, Siegen (Eiserfelder Straße 28, 57072 Siegen). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29. August 2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29. August 2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.August 2007 mit der TAFIndustrieanlagen GmbH mit Sitz in Siegen (Amtsgericht Siegen HRB 5261) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Hch. Jünger Verwaltungs-GmbH, Siegen (Eiserfelder Str. 22 + 28, 57072 Siegen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27. Februar 2006, zuletzt geändert am 22. Juni 2006. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Hch. Jünger & Co. OHG, Siegen (AG Siegen, HR A 3016) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27. Februar 2006. Die Gesellschafterversammlung vom 27. Februar 2006 / 22. Juni 2006 hat nach der Umwandlung im Wege des Formwechsels nochmals die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von bisher 30.000,00 EUR um 60.000,00 EUR auf 90.000,00 EUR beschlossen. Auf die neuen Stammeinlagen ist jeweils zu einem Teil eine Sacheinlage zu leisten. Eingebracht werden die Geschäftsanteile der beiden Gesellschafter an der Jünger GmbH Behälter-Böden und Metallverarbeitung (HRB 2627). Hinsichtlich der Festsetzungen wird auf den bei Gericht eingereichten Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Erhöhung des Stammkapitals vom 27. Februar 2006 Bezug genommen. Gegenstand: (1) Die Verwaltung insbesondere von Grundbesitz sowie der Vermietung und Verpachtung von Maschinen im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Firma Jünger GmbH Behälter- und Boden und Metallverarbeitung in Siegen. (2) Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen sowie alle Geschäfte und Maßnahmen auszuführen, die im Hinblick auf den vorgenannten Zweck unmittelbar oder mittelbar in ihrem Interesse liegen. Stammkapital: 90.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Franke, Anja, Freudenberg, * ‒.‒.‒‒; Franke, Timo, Ludwigshafen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger.