HeadsetON GmbH, Hamburg, Aghate-Lasch-Weg 24, 22605 Hamburg. Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Agathe-Lasch-Weg 24, 22605 Hamburg.
HeadsetON GmbH, Hamburg, Aghate-Lasch-Weg 24, 22605 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.06.2011 mit Änderung vom 01.11.2011. Geschäftsanschrift: Aghate-Lasch-Weg 24, 22605 Hamburg. Gegenstand: der Vertrieb von Telekommunikationsartikeln, insbesondere Headsets für CallCenter. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Woloszyn, Piotr, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Piotr Woloszyn, Hamburg, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma HeadsetOn Piotr Woloszyn e.K. in Hamburg (AG Hamburg HRA 112976) betriebenen Unternehmens als Ganzes nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 24.06.2011. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 18.11.2011 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Unternehmen ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.