HRB 98466: Headsetdirect GmbH, Babenhausen, Industriestraße 10, 64832 Babenhausen. Einzelprokura: Green, Alek Osvalds, Babenhausen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 98466: Headsetdirect 2 GmbH, Babenhausen, Industriestraße 10, 64832 Babenhausen. Die Gesellschafterversammlung vom 08.03.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma) und 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 144,00 EUR beschlossen. Neue Firma: Headsetdirect GmbH. Neues Stammkapital: 25.144,00 EUR. Mit der Gesellschaft ist nach Maßgabe des Verschmelzungplans vom 08.03.2019, des Verschmelzungsbeschlusses ihrer Gesellschafter vom 08.03.2019 und der Verschmelzungebescheinigung des Business and Property Court of England and Wales, Insolvency and Companies Court vom 26.04.2019 (CR- 2018-0011214) die Headsetdirect Limited (Companies House, Cardiff, No. 05306883 durch Aufnahme verschmolzen.
HRB 98466: Headsetdirect 2 GmbH, Babenhausen, Industriestraße 10, 64832 Babenhausen. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung dieser Gesellschaft mit der Headsetdirect Limited, Birmingham, Companies House, Cardiff, No. 5306338 eingereicht worden. Gläubigerrechte nach deutschem RechtDie Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (Headsetdirect 2 GmbH) können gemäß § 122 a II iVm § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der Headsetdirect 2 GmbH unter deren Geschäftsanschrift Industriestraße 10, 64832 Babenhausen geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht unter den Anwendungsbereich des § 22 UmwG. Anspruchsinhalt kann jeglicher Vermögenswert sein, z.B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, da auch insoweit ein Sicherungsbedürfnis bestehen kann.Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht kein Recht zu, Sicherheitsleistung zu verlangen. Bei der Ameldung des Aspruchs ist dieser derart zu beschreiben, dass eine Individualisierung durch die Gesellschaft ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden Headsetdirect 2 GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht.Gläubigerrechte nach englischem RechtJeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (Headsetdirect Limited) kann gemäß Reg. 11 und 14 The Companies (Cross-Border Mergers) Regulations 2007 (im Folgenden kurz "CCBMR") die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen.Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bestimmt sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen.Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der Headsetdirect 2 GmbH angefordert werden.