HealthCare Telemarketing GmbH, Düsseldorf (Merowingerplatz 1, 40225 Düsseldorf). Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden HealthCare Personalmanagement GmbH am 06.09.2011 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
HealthCare Telemarketing GmbH, Düsseldorf (Merowingerplatz 1, 40225 Düsseldorf). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19.08.2011 mit der HealthCare Personalmanagement GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 49379) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HealthCare Telemarketing GmbH, Düsseldorf (Merowingerplatz 1, 40225 Düsseldorf). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.11.2007 mit Änderung vom 28.11.2007. Gegenstand: Die Planung und Durchführung von Marktstudien und Dialogmarketingmaßnahmen, die Akquisition und Abwicklung von In- und Out-bound-Aufträgen sowie die Erstellung und Schaltung von Personalanzeigen im Gesundheitswesen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Hruschka, Helmut L., Wülfrath, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.