HRB 134671: Healthcare Immobilien Lutzerath Langen GmbH, Hamburg, Wittenbergplatz 5-6, 10789 Berlin. Der Formwechsel ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers (Registre de Commerce et des Sociétés Luxembourg, Handelsregisternummer: B215854) am 30.06.2017 wirksam geworden.
HRB 134671: Healthcare Immobilien Lutzerath Langen GmbH, Hamburg, Wittenbergplatz 5-6, 10789 Berlin. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 23.05.2017 im Wege des grenzüberschreitenden Formwechsels unter gleichzeitiger Sitzverlegung in die Healthcare Immobilien Lutzerath Langen S.à r.l mit Sitz in Senningerberg/Luxemburg umgewandelt. Der grenzüberschreitende Formwechsel wird erst wirksam, wenn die Voraussetzungen des für den übernehmenden Rechtsträgers geltenden Rechts des Großherzogtums Luxemburg erfüllt sind. Den Gläubigern der an der grenzüberschreitenden Sitzverlegung und Formwechsel beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch grenzüberschreitenden Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 134671: Healthcare Immobilien Lutzerath Langen GmbH, Hamburg, Wittenbergplatz 5-6, 10789 Berlin. Im Nachgang zu der Bekanntmachung vom 03.03.2017 wird mitgeteilt, dass die Gesellschaft nunmehr noch den Gesellschaftsvertrag der zukünftigen luxemburgischen Gesellschaft in deutscher Übersetzung eingereicht hat.
HRB 134671: Healthcare Immobilien Lutzerath Langen GmbH, Hamburg, Wittenbergplatz 5-6, 10789 Berlin. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Es ist beabsichtigt, die Healthcare Immobilien Lutzerath Langen GmbH mit Sitz in Hamburg (nachfolgend GmbH ) im Wege des grenzüberschreitenden Formwechsels entsprechend Art, 8 SE-VO und § 192 ff UmwG in die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung luxemburgischen Rechts (société à responsabilité Iimite, S.à.r.l.) umzuwandeln. Entsprechend Art. 8 SE-VO, §§ 122d, 122a Abs. 2 i.V.m. § 61 UmwG, § 10 HGB wird um Bekanntmachung der nach Art. 8 SE-VO/ § 122 d UmwG erforderlichen Angaben gebeten.Hierzu wird folgender Inhalt der bekannt zu machenden Angaben entsprechend Art 8 SE-VO, §§ 122d, 194 UmwG mitgeteilt:1. Hinweis auf Einreichung Es wird gebeten, einen Hinweis gemäß Art 8 SE-VO, §§ 122d, 122a Abs 2 i.V.m § 61 UmwG, § 10 HGB bekannt zu machen, wonach der Umwandlungsplan beim Handelsregister eingereicht worden ist.2. Rechtsform, Firma und Sitz der formwechselnden/den Sitz verlegenden Gesellschaft:Die Firma der Gesellschaft lautet: Healthcare Immobilien Lutzerath Langen GmbH. Der Sitz der Gesellschaft ist Hamburg, Deutschland. Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts. Durch die Umwandlung im Wege eines grenzüberschreitenden Formwechsels wird dieGMBH in die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschräner Haflung luxemburgischenRechts (société à responsabilité Iimite, S.à.r.l.)(nachfolgend "SARL") umgwandelt.Die Firma der SARL wird lauten: Healthcare Immobilien Lutzerath Langen S.à.r.l. Satzungs- und Verwaltungssitz der SARL wird sein Niederanven, Luxemburg. 3. Register der beteiligten Gesellschaft GmbH:Deutsches Handelsregister, geführt beim Amtsgericht Hamburg als Unternehmensgericht, unter HRB 134671,S.à.r.l. (künftig):Luxemburgisches Handels- und Gesellschaftsregister (Registre de Commerce et des Sociétés).4. Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger.Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da die beiden Gesellschafter der GmbH nach dem grenzüberschreitenden Formwechsel in demselben Umfang an der SARL beteiligt sein werden, wie sie unmittelbar vor Wirksamwerden der Umwandlung am Stammkapital beteiligt waren.Die Rechte der Gläubiger der formwechselnden deutschen GmbH ergeben sich aus § 13 SE-Ausführunqsgesetz bzw. § 122j UmwG (analog).Die Gläubiger der Gesellschaft werden hiermit wie folgt auf Ihre Rechte gemäß § 13 des Gesetzes zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) ("SE-AG") hingewiesen, die ihnen im Zusammenhang mit der Umwandlung der Gesellschaft von Gesetzes wegen zustehen.Gemäß § 13 SE-AG ist den Gläubigern der Gesellschaft Sicherheit zu leisten, sofern die neue Gesellschaft (hier aufgrund der Wahrung der rechtlichen Identität: die neue Rechtsform) nicht dem deutschen Recht unterliegt und soweit die Gläubiger nicht Befriedigung verlangen können.Dieses Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem dieser Umwandlungsplan offengelegt worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch den grenzüberschreitenden Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Das Recht auf Sicherheitsleistung nach § 13 Abs. 2 SE-AG steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung dieses Umwandlungsplans entstanden sind.Gemäß § 122 j UmwG ist - wenn die Gesellschaft neuer Rechtsform nicht dem deutschen Recht unterliegt - den Gläubigern einer Gesellschaft Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Umwandlungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht auf diese Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tagen nach Bekanntmachung des Umwandlungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 122 j UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, insoweit stellt schon der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit dar. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadenersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Gesellschaft unter deren Geschäftsanschrift Wittenbergplatz 5-6, 10789 Berlin, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens zwei Monate nach dem Tag, an dem der Entwurf des Umwandlungsplans bekannt gemacht worden ist, gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter eingeholt werden.Entsprechend § 23 UmwG sind den Inhabern von Rechten in einem Rechtsträger, die kein Stimmrecht gewähren, insbesondere den Inhabern von Anteilen ohne Stimmrecht, von Wandelschuldverschreibungen, von Gewinnschuldverschreibungen und von Genussrechten gleichwertige Rechte in dem Rechtsträger neuer Rechtsform zu gewähren (soweit diese nicht ohnehin von dem Formwechsel unberührt bleiben). Die Gesellschaft hat keine derartigen Rechte gewährt.5. Sonstiges Unter folgenden Anschriften können kostenlos weitere Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden:Heatthcare Immobilien Lutzerath Langen GmbH, Wittenbergplatz 5-6, 10789 Berlin.In der Gesellschaft sind keine Inhaber von Sonderrechten vorhanden einzige Gesellschafter der Gesellschaft in der jetzigen und zukünftigen Rechtsform sind: Luxony Holding S.à.r.l., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung luxemburgischen Rechts (société à responsabilité limitée) mit Sitz in 5, Heienhaff, L-1736 Senningerberg, Luxemburg, eingetragen im Iuxemburgischen Handelsregister (Registre de Commerce et des Sociétés) unter B 206579undSaxony Holdings S.à.r.l., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung luxemburgischer Rechts (société à responsabilité limitée) mit Sitz in 5, Heienhaff, L-1736 Senningerberg, Luxemburg, eingetragen im luxemburgischen Handelsregister (Reqistre de Commerce et des Socidtäs) unter B 111444. Die Beteiligungsverhältnisse dieser Gesellschafter in der Gesellschaft und der Gesellschaft neuer Rechtsform ergeben sich aus dem beigefügten Umwandlungsplan. Der Umwandlungsplan der GmbH liegt ferner ab heute in den Geschäftsräumen der GmbH aus.
HRB 134671: Healthcare Immobilien Lutzerath Langen GmbH, Hamburg, Wittenbergplatz 5-6, 10789 Berlin. Die Gesellschafterversammlung vom 19.07.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 6, 7 und 10 beschlossen. Ausgeschieden Geschäftsführer: Kunz, Julian, Berlin, * ‒.‒.‒‒. Bestellt Geschäftsführer: Batut, Bernard, Luxemburg / Luxemburg, * ‒.‒.‒‒; Fléchet, Laurent, Paris / Frankreich, * ‒.‒.‒‒, jeweils vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.