Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
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Prokura erloschen:
Merschmann, Heinrich, Paderborn, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
08.03.2024
Fröschle |
HRA 724669: Hecht Kugellager GmbH & Co. KG, Winnenden, Wiesenstraße 14, 71364 Winnenden. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Merschmann, Heinrich, Paderborn, * ‒.‒.‒‒.
HRA 724669: Hecht Kugellager GmbH & Co. KG, Winnenden, Wiesenstraße 14, 71364 Winnenden. Prokura erloschen: Waloschek, Frank Herbert, Brackenheim, * ‒.‒.‒‒.
HRA 724669: Hecht Kugellager GmbH & Co. KG, Winnenden, Wiesenstraße 14, 71364 Winnenden. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Waloschek, Frank Herbert, Brackenheim, * ‒.‒.‒‒.
Hecht Kugellager GmbH & Co. KG, Winnenden, Wiesenstraße 14, 71364 Winnenden.Der Einzelkaufmann Hecht, Eberhard, Korb, * ‒.‒.‒‒ hat als Inhaber der Firma "Hecht Kugellager Eberhard Hecht", Winnenden (Amtsgericht Stuttgart HRA 261563) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 04.12.2009 und des Versammlungsbeschlusses vom 04.12.2009 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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