HRB 341899: Happy Systems GmbH, Sinsheim, Am Leinwedel 6, 74889 Sinsheim. Die Gesellschafterversammlung vom 02.01.2020 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und hierbei insbesondere die Änderung der Bestimmungen zur Firma und zum Gegenstand des Unternehmens beschlossen. Firma geändert; nun: Hectors-Welt GmbH. Gegenstand geändert; nun: Die Durchführung von Unternehmensberatung und Dienstleistungen auf den Gebiet der Datenverarbeitung und Informationstechnologie, die Entwicklung und der Vertrieb von Hard- und Software, insbesondere auf dem Gebiet der Freizeit- und Wellnessanlagen sowie die Herstellung und Handel von und mit Getränkekonzentraten und Schankanlagen sowie Dienstleistungen in den Bereichen Konzept- und Unternehmensberatung inklusive Full-Service-Promotion. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen oder vertreten, sie darf sich an solchen Unternehmen beteiligen, und zwar auch als persönlich haftende Gesellschafterin. Die Gesellschaft ist darüber hinaus berechtigt, alle den Gesellschaftszweck nützlichen und förderlichen Geschäfte und Maßnahmen vorzunehmen und den Geschäftsbetrieb auszudehnen. Die Gesellschaft ist als zugelassenes Inkassounternehmen zur geschäftsmäßigen Einziehung fremder oder zu Einziehungszwecken abgetretener Forderungen berechtigt (Inkassotätigkeit). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 02.01.2020 mit Nachtrag vom 26.10.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 02.01.2020 mit Nachtrag vom 26.10.2020 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Fruttidrink GmbH", Sinsheim (Amtsgericht Mannheim HRB 703910) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
74889 Sinsheim
Keine frühere Adresse vorhanden
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.hector.de
Netzwerke:
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 5 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Mannheim
Rechtsform: GmbH