Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
4 |
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Einzelprokura:
Kortemeyer, Chantal, Ibbenbüren, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
06.04.2023
Brinkkötter |
HRB 5866: Foppe Transport GmbH, Hörstel, Westfalenstraße 45, 48477 Hörstel. Bestellt als Geschäftsführer: Büchsenschütz, Bettina, Recke, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 213941: Heda-Witthake Holding-GmbH, Georgsmarienhütte, Talstraße 97, 49479 Ibbenbüren. Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Gesellschaftsanteile) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR auf 150.000,00 EUR beschlossen. 150.000,00 EUR.
HRB 213941: Heda-Witthake Holding-GmbH, Georgsmarienhütte, Talstraße 97, 49479 Ibbenbüren. Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Geschäftsanteile) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100.000,00 EUR auf 125.000,00 EUR beschlossen. 125.000,00 EUR.
HRA 203130: Heda-Witthake Kohlenwäsche-Immobilienvermietung GmbH & Co. KG, Georgsmarienhütte, Talstr. 97, 49479 Ibbenbüren. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.08.2019 im Wege des Formwechsels in die Heda-Witthake Holding-GmbH mit Sitz in Georgsmarienhütte (Amtsgericht Osnabrück HRB 213941) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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